Ein Vertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Konflikte sind dann allerdings häufig vorprogrammiert, wenn die gegenseitigen Rechte und Pflichten nicht genau geregelt sind.
Um Beweisschwierigkeiten und Missverständnissen vorzubeugen, emfiehlt sich der Entwurf durch einen Spezialisten. Das Vertragsrecht umfasst im Grundsatz alle Verträge und die damit verbunden Fragestellungen, wie den Entwurf, die Gestaltung, die Durchsetzung von Ansprüchen (z.B. Gewährleistungsanspruche) und die Beendigung von Verträgen, wie Kündigung oder Rücktritt.
Meine Beratung und Tätigkeit bezieht sich insb. auf:
Werkverträge
Dienstverträge
Handwerkerverträge
Werkstattverträge
Kaufverträge
Darlehensverträge,
Leasingverträge
Pfereinstellerverträge
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