Mediation

Vom Streit zur Lösung

Ein Mediationsverfahren ist immer dann sinnvoll, wenn die zielführende Kommunikation zwischen den Verhandlungsparteien oder auch zerstrittenen Beteiligten (scheinbar) nicht mehr möglich ist.

Die Mediation ist ein strukturiertes und freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Mediatorin ist dabei unabhängige und allparteiliche Dritte und begleitet die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess.

Wenn Sie in einem schwerwiegenden Konflikt stecken, der womöglich schon eskaliert ist und Sie insbesondere eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden möchten, kann ich Sie als ausgebildete Mediatorin dabei unterstützen. Gerade im Familienrecht und im Erbrecht kann eine Mediation ein sinnvolles Instrument zur Streitbeilegung sein. Dabei ist die Mediation ergebnisoffen und die freiwillig. Die Mediation läuft in fünf Phasen ab:

  1. Auftragsklärung
  2. Themensammlung
  3. Positionen und Interessen
  4. Sammeln und Bewerten von Lösungsoptionen
  5. Abschlussvereinbarung

Als Mediatorin treffe ich keine eigenen Entscheidungen. Ich begleite und führe Sie durch den Mediationsprozess. Wenn es Ihnen gelingt, eine Vereinbarung zu treffen, fasse ich das Ergebnis so zusammen, dass diese Vereinbarung gegebenenfalls notariell beurkundet werden kann.

Die Ausbildung zur Mediatorin habe ich gemäß § 5 Abs.1 MediationsG beim Deutschen Anwaltverein absolviert.

Wenn Sie mich als Mediatorin beauftragen möchten, rufen Sie mich an und vereinbaren einen Termin, in dem u.a. auch die entstehenden Kosten vorab besprochen werden.