Familienrecht

Mit meiner fast 20-jährigen Erfahrung als Fachanwältin für Familienrecht bin ich Ihre Spezialistin für alle Fragen von der beabsichtigten Trennung – auch der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft – bis zur Scheidung und die Zeit danach.

Die einvernehmliche Lösung, die alle Ihre berechtigten Ansprüche und Bedürfnisse konsequent durchsetzt, ist dabei stets mein Grundsatz. Mit meinem juristischen Sachverstand und Gespür für Ihre besondere persönliche Situation begleitete und und führe ich Sie durch diese emotional und oft existenziell bedeutsame Phase Ihres Lebens.

Ich berate und vertrete Sie zu folgenden Themen:


Trennung und Scheidung

  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Unterhalt für Kinder, Ehegatten und nichteheliche Partner
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Ehewohnung, Mietvertrag und Hausrat
  • Gewaltschutz
  • Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Vorbereitung von notariellen Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen


Trennung

Steht die Trennung bevor oder leben Sie bereits getrennt, verschafft eine anwaltliche Erstberatung einen Überblick über die rechtliche Lage, damit rechtzeitig die richtigen Entscheidungen vorbereitet und getroffen werden können. Das betrifft unter anderem die Fragen, bei wem die Kinder leben sollen, ob und wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, die Steuerklassen, wer aus der Ehewohnung ausziehen muss, was mit dem Vermögen und Schulden passiert.

Eine Erstberatung biete ich Ihnen zu den gesetzlichen Gebühren von 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer an. Diese Gebühren werden in voller Höhe auf eine spätere Tätigkeit in derselben Angelegenheit angerechnet.


Scheidung

Kurz bevor das Trennungsjahr abgelaufen ist, kann die Ehescheidung beantragt werden. Das Trennungsjahr beginnt mit dem Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung oder durch Auszug eines Partners.

Um die Ehescheidung beim Familiengericht einreichen zu können, benötige ich Ihre Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden Ihrer Kinder und ggf. Ihren notariellen Ehevertrag.

Wir besprechen außerdem, ob sog. Scheidungsfolgen geregelt werden müssen:

  • Kindesunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt
  • Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Verbindlichkeiten und Schulden
  • Hausratsaufteilung
  • Nutzung der Ehewohnung
  • Versorgungsausgleich (=Ausgleich der Renten)


Zugewinnausgleich und Vermögen

Ob und wie das Vermögen aufgeteilt wird, was aus dem gemeinsamen Haus wird oder ob das Unternehmen betroffen ist, hängt davon ab, welcher Güterstand für die Ehe gilt. Wenn es keinen Ehevertrag gibt, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Güterrechtliche Auseinandersetzungen können insbesondere im Hinblick auf die Bewertungsfragen einzelner Vermögensgegenstände, z.B. bei Immobilien und Unternehmen zu langwierigen und kostspieligen Verfahren führen.

Rechtzeitig sollte auch hier das Augenmerk auf eine zeitnahe rechtliche Prüfung mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung erfolgen. Ich verhandele dabei für Sie das bestmögliche Ergebnis.


Unterhalt

Ich berate Sie über alle Fragen des Unterhalts:

  • Trennungsunterhalt / Unterhalt nach der Scheidung
  • Unterhalt nicht verheirateter Partner
  • Elternunterhalt
  • Kindesunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder

Ich prüfe, ob überhaupt Unterhaltsansprüche bestehen und setze diese für Sie durch beziehungsweise wehre unberechtigte Ansprüche ab.

Denn nur bei sog. Leistungsfähigkeit muss überhaupt Unterhalt gezahlt werden. Hierzu hole ich die erforderlichen umfangreichen Informationen und Auskünfte ein. Damit berechtigte Ansprüche nicht „verloren gehen“, sorge ich dafür, dass der Schuldner in Verzug gesetzt wird. Rückwirkend können Unterhaltsansprüche sonst nicht geltend gemacht werden.

Wenn Sie selbst in Anspruch genommen werden, prüfe ich genau, ob Sie leistungsfähig sind und ab wann und wie lange Sie überhaupt wieviel Unterhalt zahlen müssen.

Dabei habe ich immer eine möglichst zeitnahe und kostensparende Lösung im Auge.


Sorgerecht und Umgangsrecht

Ihnen liegt vor allem das Wohl Ihrer gemeinsamen Kinder nach einer Trennung am Herzen. Das Ende des gemeinsamen Lebens als Paar bringt dabei oft große emotionale Konflikte mit sich, die schwere persönliche Belastungen bedeuten und sich dabei negativ auf das Wohlbefinden Ihrer Kinder auswirken können.

Ich helfe Ihnen dabei, eine langfristig tragfähige Lösung des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge, insb. auch des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu finden. Je schneller das gelingt, desto größer die Chance, dass Ihre Kinder und Sie selbst die Trennung gut verarbeiten können.