Kosten

Die Kosten meiner Inanspruchnahme tragen grundsätzlich Sie als Mandant.

Folgende Ausnahmen gibt es jedoch von Ihrer Kostentragungsverpflichtung:

1. Wir gewinnen Ihren Fall.

2. Sie besitzen eine Rechtsschutzversicherung, die Ihren konkreten Fall abdeckt.

Hinweis: Wenn sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie sich bereits vor Inanspruchnahme der Erstberatung schriftlich bestätigen lassen, dass diese bereits die Kosten der Erstberatung übernimmt.

3. Sie können Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

In diesem Fall werden Ihnen die Kosten für Ihren Rechtsanwalt gestundet, ermäßigt oder vollständig erlassen. Bitte beachten Sie, dass dennoch im Fall des Prozessverlustes die Gefahr besteht, dass Sie die Kosten für den Gegenanwalt vollständig zu tragen haben.

a) Beratungshilfe

Das örtlich zuständige Amtsgericht stellt Ihnen, sofern Sie persönlich beim Gericht vorsprechen und die Voraussetzungen vorliegen, einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe aus, den Sie mir anschließend aushändigen. Zusätzlich zahlen Sie an mich 15,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer Selbstbeteiligung.

Sollte Ihnen kein Beratungsschein ausgestellt werden, bitten Sie um eine schriftliche Begründung und legen mir diese vor.

Halten Sie folgende Unterlagen für das Amtsgericht bereit: Hartz-IV-Bescheid, Bescheid über Arbeitslosenhilfe, Wohngeldbescheid, Mietvertrag ihrer Wohnung u.a.

b) Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe können Sie selbst beantragen, in der Regel übernehme ich das aber für Sie. Die dafür erforderlichen Unterlagen fordere ich dann ggf. von Ihnen ein.

Die Kosten für das Erstgespräch (Erstberatung) werden in Abhängigkeit von der Konstellation des konkreten Einzelfalls auf einen Wert festgesetzt, der 000,00 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer nicht überschreitet.

Kostentragung – kein Gerichtsverfahren

Kein Vergleich

Vergleich

Mandant bezahlt den eigenen AnwaltGrds.: Mandant bezahlt den eigenen Anwalt

Ausnahme:

Es wird verabredet, dass der Gegner auch den Anwalt des Mandanten bezahlt

Kostentragung Gerichtsverfahren

Mandant
verliert Vergleich

Mandant

gewinnt teilweise

Mandant
gewinnt

Grds. bezahlt der Mandant:

– den Anwalt des Gegners.